Leistungsumfang Vermietung
- Die Vermietung erfolgt bevollmächtigt durch den Vermieter bis zum Abschluss des Mietvertrages.
- Der Vermieter erhält nach Abschluss des jeweiligen Mietvertrages die Originalunterlagen (Mieterselbstauskunft, Mietvertrag, Anlagen zum Mietvertrag) unverzüglich auf dem Post- weg zugestellt.
- Zur Prüfung der Bonität der Mietinteressenten werden Mieterselbstauskünfte und ggf. Kopien des Personalausweises und der letzten Gehaltsabrechnungen erstellt und/oder Mietausfallbürgschaften abverlangt sowie Bescheinigungen des Vorvermieters eingeholt.
- Als Mietkaution werden vom Mieter die ortsüblichen zwei Monatsnettomieten bei Wohnungsübergabe hinterlegt und an den Vermieter weitergeleitet bzw. auf ein bestehendes Kautionskonto eingezahlt.
- Für die Folgevermietung einzelner Wohnungen wirbt unsere Firma mit Planen an der Außenfassade des jeweiligen Objektes. Desweiteren werden in den Immobilienteilen der einschlägigen Tageszeitungen sowie im eigenen Internetauftritt in ausreichendem Maße Annoncen zur Vermietung der einzelnen Wohneinheiten geschalten. Außerdem arbeiten wir mit externen Maklern und Immobilienfirmen zusammen.
- Bei Vertragsabschluss berechnen wir vom Vermieter eine Kostenaufwandsentschädigung in Höhe von max. zwei Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Wohneinheiten) bzw. von drei Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Gewerbeeinheiten).
- Auf Wunsch werden die Wohnungsübergaben bzw. die Wohnungsrückübernahmen durchgeführt. Das entsprechende Protokoll beinhaltet den Zustand der Wohnung und die einzelnen Zählerstände. Für Wohnungsübergaben bzw. -rückübernahmen berechnen wir vom Vermieter jeweils EUR 90,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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