G.f.V.  -  Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH

NL Leipzig

Leistungsumfang Verkauf

  • Der Verkauf erfolgt bevollmächtigt durch den Eigentümer bis zum Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses eines notariellen Kaufvertrages.
  • Dabei erklärt der Auftraggeber verbindlich, von etwaigen weiteren Miteigentümern oder sonstigen Verfügungsberechtigten zur Erteilung des Verkaufsauftrages bevollmächtigt zu sein.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben zu tätigen und Unterlagen zu übergeben, die der Auftragnehmer benötigt, um nach §§ 10 und 11 der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV) seiner Aufzeichnungs- und Informationspflicht nachkommen zu können. Für die Richtigkeit der übergebenen Unterlagen und Angaben steht der Auftraggeber ein.
  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag fachgerecht und nachhaltig unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen zu bearbeiten und auf eigene Kosten geeignete Werbemaßnahmen zu ergreifen, damit ein zeitnaher Verkauf möglich wird. Er verpflichtet sich weiter, die erforderlichen Objektbesichtigungen durchzuführen, Selbstauskünfte der Käufer einzuholen und zu überprüfen, eine Käufervorauswahl zu treffen sowie vorbereitende Verhandlungen zum Abschluss eines Kaufvertrages zu führen.
  • Der Verkaufsauftrag wird auf eine bestimmte Laufzeit befristet. Wird er danach nicht, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, per Einschreiben gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat. Maßgebend ist dabei das Datum des Poststempels.
  • Im Regelfall gilt eine Provision des Auftraggebers an den Auftragnehmer in Höhe von 6% des erzielten Verkaufspreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Diese Provision ist fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages für die zu veräußernde Immobilie. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für den Vertragspartner (Käufer) gegen Entgelt tätig zu werden.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Laufzeit des Verkaufsauftrages diesen an Dritte zur Mitbearbeitung zu übertragen (z. B.: Immobilienbörse, Gemeinschaftsgeschäft mit einem anderen Makler).


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