Der Bundestag hat die Einführung des Energiepasses zum 1. Januar 2008 beschlossen. Den Pass müssen Immobilien-Eigentümer dann beim Verkauf und bei Neuvermietung vorlegen. Er stellt eine Art „energetischen Fingerabdruck“ dar, gibt Auskunft über den Energie- verbrauch von Häusern bzw. Wohnungen und ist zehn Jahre gültig.
Bedarfspass und Verbrauchspass Eingeführt wird der Energiepass in zwei Varian- ten: Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1977 gebaut wurden, wird der strengere „Bedarfspass“ Pflicht. Für Gebäude mit mehr Wohnungen oder jüngeren Baujahres kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen. Der „Verbrauchspass" ist kostengünstiger, liefert allerdings keine Erkenntnisse darüber, was den Energieverbrauch beim untersuchten Gebäude verursacht. Die Laufzeit der Energieausweise beträgt jeweils zehn Jahre.
Warum wird der Energiepass eingeführt? Was für den Haushalt gilt – nämlich der Nachweis der Energieklasse bei Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder großen Elektrogeräten –, wird nun endlich auch für das große Ganze, also Häuser und Wohngebäude, verbindlich. Bisher wissen weder Mieter noch Eigentümer genau über den Energiebedarf ihrer Häuser und Wohnungen Bescheid und haben daher auch selten eine Ahnung davon, wie viel Geld und damit auch Umweltbelastungen sich einsparen lassen. Rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes sollen in Deutschland auf das Konto von Heizung und Warmwassergewinnung gehen. Das ist annähernd so viel wie im Autoverkehr.