Als Referenz erlauben wir uns die Verwaltung von Eigentumswohn- anlagen mit momentan insgesamt 364 Wohneinheiten zu benennen.
> Die Verwaltung erfolgt gemäß den gesetzlichen Grundlagen in Form von Verwaltung des Gemein- schaftseigentumes der WEG.
> Zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres erfolgt die Erstellung des Wirtschaftsplanes der WEG.
> Die Zahlungen der einzelnen Wohnungseigentümer (Hausgeld, Instand- haltungsrücklage, Verwaltergebühr) erfolgen nach Möglichkeit im Last- schriftverfahren auf das Treuhandkonto der WEG.
> Nach Erreichen der bankseitig vorgegebenen Mindesteinlagen wird die Instandhaltungsrücklage der WEG auf einem Termingeldkonto angelegt.
> Für Heizanlagen, Abwasserhebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Rauchabzugseinrichtungen, Aufzüge etc. werden Wartungsverträge abgeschlossen.
> Für die Pflege und Überwachung des Gemeinschaftseigentums (Treppen- haus, Außenanlagen, Mülltonnenleerung, Schnee- und Eisbeseitigung, Gemeinschaftsräume, Heizung, Aufzug etc.) wird ein zuverlässiger Hausmeisterservice gebunden (auf die Mieter umlagefähig).
> Die Abrechnung und Aufschlüsselung der Bewirtschaftungskosten nach Beendigung des Wirtschaftsjahres erfolgen für jeden einzelnen Eigen- tümer gemäß dem in der Teilungserklärung festgelegten Umlage- schlüssel.
> Eigentümerversammlungen werden einmal je Wirtschaftsjahr durch- geführt.
> monatliche Kosten für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums:
Als Referenz erlauben wir uns die Mietenverwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern bzw. von Teileigentumseinheiten mit momentan insgesamt 284 Wohneinheiten zu benennen.
> Für das Verwaltungsobjekt wird ein separates Mietenkonto eingerichtet.
> Die pünktliche Zahlung des Mietzinses wird durch uns überwacht, bei Notwendigkeit werden die entsprechenden Mahnungen durchgeführt.
> Die Abrechnung und Aufschlüsselung der Betriebskosten erfolgt nach Beendigung des Wirtschaftsjahres für die Mieter nach dem Umlage- schlüssel des Mietvertrages.
> Mieterhöhungen werden im gesetzlich zulässigen Maß durchgeführt, ebenso der Ausgleich des Kaufkraftverlustes des EUR (angelehnt an den 10%-Punkte-Index des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden).
> Die Folgevermietung wird zu einer Vergütung von zwei Nettomonats- mieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zahlbar durch den Vermieter) angeboten.
> monatliche Kosten für die Mietenverwaltung des Sondereigentums:
- EUR 19,00 zzgl. der gesetzlicher MwSt./Wohneinheit, - EUR 21,00 zzgl. der gesetzlicher MwSt./Gewerbeeinheit.