Als Referenz erlauben wir uns die Mietenverwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern bzw. von Teileigentumseinheiten mit derzeitig insgesamt 294 Wohneinheiten zu benennen.
> Die Verwaltung erfolgt gemäß den gesetzlichen Grundlagen in Form von Mietenverwaltung für den Eigentümer des Wohn- und Geschäftshauses.
> Für das Verwaltungsobjekt wird ein separates Mietenkonto eingerichtet.
> Für Heizanlagen, Abwasserhebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Rauch- abzugseinrichtungen, Aufzüge etc. werden Wartungsverträge abge- schlossen.
> Für die Pflege und Überwachung der Gemeinschaftseinrichtungen (Treppenhaus, Außenanlagen, Mülltonnenleerung, Schnee- und Eisbe- seitigung, Gemeinschaftsräume, Heizung, Aufzug etc.) wird ein zuver- lässiger Hausmeisterservice gebunden (auf die Mieter umlagefähig).
> Die pünktliche Zahlung des Mietzinses wird durch unsere Seite über- wacht, bei Notwendigkeit werden die entsprechenden Mahnungen durch- geführt.
> Die Abrechnung und Aufschlüsselung der Betriebskosten erfolgt nach Beendigung des Wirtschaftsjahres für die Mieter nach dem Umlage- schlüssel des Mietvertrages.
> Mieterhöhungen werden im gesetzlich zulässigen Maß durchgeführt, ebenso der Ausgleich des Kaufkraftverlustes des EUR (angelehnt an den 10%-Punkte-Index des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden).
> Die Folgevermietung wird zu einer Vergütung von zwei Nettomonats- mieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zahlbar durch den Vermieter) angeboten.
> monatliche Kosten für die Mietenverwaltung bei Wohn- und Geschäfts- häusern: