Als Referenz erlauben wir uns die Vermietung von bisher ca. 875 Wohneinheiten in den Jahren 1995 bis 2012 in Eigentumswohnan- lagen bzw. in Wohn- und Geschäftshäusern zu benennen.
> Die Vermietung erfolgt bevollmächtigt durch den Vermieter bis zum Abschluss des Miet- vertrages.
> Der Vermieter erhält nach Abschluss des je- weiligen Mietvertrages die Originalunterlagen (Mieterselbstauskunft, Mietvertrag, Anlagen zum Mietvertrag) unverzüglich auf dem Post- wege zugestellt.
> Zur Prüfung der Bonität der Mietinteressenten werden Mieterselbstauskünfte und ggf. Kopien des Personalausweises und der letzten Gehaltsabrechnungen erstellt und/oder Mietausfallbürg- schaften abverlangt sowie Bescheinigungen des Vorvermieters eingeholt.
> Als Mietkaution werden vom Mieter die ortsüblichen zwei Monatsnetto- mieten bei Wohnungsübergabe hinterlegt und an den Vermieter weiter- geleitet bzw. auf ein bestehendes Kautionskonto eingezahlt.
> Für die Folgevermietung einzelner Wohnungen wirbt unsere Firma mit Planen an der Außenfassade des jeweiligen Objektes. Desweiteren wer- den in den Immobilienteilen der einschlägigen Tageszeitungen in sowie im eigenen Internetauftritt in ausreichendem Maße Annoncen zur Vermie- tung der einzelnen Wohneinheiten geschalten.
> Auf Wunsch werden die Wohnungsübergabe bzw. die Wohnungsrück- übernahme durchgeführt. Das entsprechende Protokoll beinhaltet den Zustand der Wohnung und die einzelnen Zählerstände.
> Bei Vertragsabschluss berechnen wir vom Vermieter eine Kostenauf- wandsentschädigung in Höhe von zwei Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Wohneinheiten) bzw. von drei Nettomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Gewerbeeinheiten).
> Für Wohnungsübergaben bzw. -rückübernahmen berechnen wir vom Vermieter jeweils EUR 90,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.